Rechtsprechung
BVerwG, 06.04.1989 - 2 CB 4.89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 02.11.1988 - 3 B 88.00947
- BVerwG, 06.04.1989 - 2 CB 4.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 2 CB 4.89
Danach muß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78
Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung …
Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 2 CB 4.89
Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht - was hier offensichtlich nicht der Fall ist - eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 2 CB 4.89
Danach muß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).